Nach der standesamtlichen und rechtlich verbindlichen Eheschließung ist eine kirchliche Trauung möglich, um auch vor Gott die Ehe zu beschließen. Als Überschrift für den weiteren Lebensweg soll der Trauspruch stehen, den sich das Paar selbst aussuchen kann. Das Paar kann einen, mehrere oder auch keinen Trauzeugen benennen. In einem ausführlichen Traugespräch mit dem Pfarrer wird der Gottesdienst vorbereitet. Dabei können bei rechtzeitiger Absprache nahezu alle Terminvorstellungen berücksichtigt werden.